REKLAMATIONSVERFAHREN

  1. Allgemeine Bestimmung
    1.1 Dieses Reklamationsverfahren (weiter als „Reklamationsverfahren“) ist gemäß
    des Handels und Bürgerliches Gesetzbuches in der gültigen und wirksamen Fassung
    bearbeitet.
    1.2 Als Produkte der Gesellschaft CCS, s.r.o. (weiter als „Produkte“) werden im
    Online-Shop www.recufilter.com und in der Preisliste der Gesellschaft CCS, s.r.o.,
    verfügbar zum downloaden an http://www.recufilter.com, angegebene Produkte der
    Gesellschaft CCS, s.r.o. verstanden.
    1.3 Als Verkäufer (Lieferant) (weiter als „Verkäufer“) wird die Gesellschaft CCS,
    s.r.o., mit dem Sitz in Nitra, Kozmonautov 3/A, Steuer – IdNr. 52424073, Betrieb
    Kozmonautov 3/A, 949 01 Nitra, verstanden.
    1.4 Als Käufer (Besteller, Abnehmer) (weiter als „Käufer“) wird das Subjekt, der die
    Produkte direkt vom Verkäufer abnimmt verstanden.
    1.5 Dieses Reklamationsverfahren bezieht sich an Produkte, bei denen die
    Qualitätsgarantie der Produkte in der Garantiezeit in Anspruch genommen ist. Mit
    diesem Reklamationsverfahren richtet sich das Verfahren des Verkäufers im Falle
    der Inanspruchnahme der Qualitätsgarantie der Produkte.
    1.6 Dieses Reklamationsverfahren haltet sich an das Handels und Bürgerliches
    Gesetzbuch in der gültigen und wirksamen Fassung, und ist untrennbarer Anlage zu
    den Verträgen, denen Gegenstand der Verkauf von Produkten vom Verkäufer an den
    Käufer ist, und der Käufer mit seiner Unterzeichnung solchen Vertrages seine
    Zustimmung mit dem Reklamationsverfahren des Verkäufers erteilt.
  2. Garantiezeit
    2.1 Der Verkäufer hat die Mängel an den Produkten, die an den Produkten innerhalb
    der Garantiezeit auftreten, zu verantworten, und zwar unter Bedingungen in diesem
    Reklamationsverfahren angegebenen.
    2.2 Die Garantiezeit (weiter als „Garantiezeit“) dauert 24 Monate.
    2.3 Der Anfang der Garantiezeit läuft seit dem Termin ab, wenn das Schadenrisiko
    an den Produkten vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
    2.4 Dem Käufer steht bei den Mängeln, an die sich die Qualitätsgarantie bezieht, der
    Schadensanspruch laut dem Punkt 3.1 dieses Reklamationsverfahrens zu.
  3. Schadensanspruch

3.1 Falls während der Garantiezeit an den Produkten einige Mängel, an die sich die
Garantie bezieht, auftreten, ist der Käufer berechtigt diesen Schadensanspruch
geltend zu machen:
a) bei jedem zu behebenden Mangel, hat der Käufer Anspruch alleinig an Beheben
diesen Schaden oder Anspruch an entsprechenden Preisabschlag, und zwar
aufgrund Entscheidung des Verkäufers. Falls sich erzeigt, dass es sich bei den
Produktenschaden zwar um zu behebende Mängel handelt, jedoch würden mit der
Mängelbeseitigung unangemessene Kosten verbunden, gehört dem Käufer bei
solchen Mängeln Schadensanspruch laut Punkt 3.1 lit. b) dieses
Reklamationsverhaltens an. Beurteilung, ob es sich im konkreten Falle um zu
behebende oder nicht zu behebende Mängeln handelt, sowie auch Beurteilung über
Unangemessenheit der mit der Mängelbeseitigung verbundenen Kosten, gehört
alleinig dem Verkäufer an. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer über das
Beurteilungsergebnis schriftlich zu informieren;
b) bei den nicht zu behebenden Mängeln der Produkte entsteht dem Käufer
alleiniges Recht an Lieferung von neuen mangelfreien Produkten anstatt
mangelhafter Produkten oder Anspruch an versprechenden Preisabschlag oder
Ausstellung der Gutschrift an mangelhaften Produkt, und zwar gemäß Verkäufer
Entscheidung. Zum Zweck der Ausstellung der Gutschrift ist der Käufer verpflichtet
dem Verkäufer die Kopie des Steuerbelegs, mit dem das Produkt fakturiert wurde,
vorzulegen.
3.2 Entstehungsbedingung des Anspruchs gemäß Punkt 3.1 dieses
Reklamationsverhaltens ist die Tatsache, dass der Käufer hat den Verkäufer über
den Mangel im Einklang mit diesem Reklamationsverfahren, d.h. ordentlich und
rechtzeitig, informiert.
3.3 Ansprüche des Käufers von Mängeln der Produkte angegebenen in Bestimmung
§ 436 und § 437 des Handels und Bürgerliches Gesetzbuches in der gültigen
Fassung werden für die Vertragsbeziehung des Verkäufers und Käufers nicht in
Anspruch genommen.

  1. Art der Beanspruchung des Schadensanspruches
    4.1 Der Verkäufer leistet für die Qualität nur unter in diesem Reklamationsverfahren
    festgestellten Bedingungen gewähr, welche aber gleichzeitig erfüllt werden müssen
    (im Falle nicht Erfüllung einer von ihnen, endet ohne weitern die Garantie):
    a) der Käufer hat bei der Übernahme der Produkte vom Verkäufer, oder unmittelbar
    nach der Anlieferung der Produkte vom Verkäufer qualifizierte Kontrolle der
    angelieferten Produkte gemacht. Der Käufer ist verpflichtet die Übernahme der
    Produkte dem Verkäufer am Übergabeprotokoll schriftlich zu bestätigen. Wenn der
    Käufer von Verkäufer die Produkte übernahm oder erstattete dem Verkäufer keinen
    schriftlichen Schadenbericht von Produkten unverzüglich nach der Übernahme der

Produkte vom Verkäufer, bedeutet das, dass die Produkte ohne Schaden
übernommen wurden;
b) Der Käufer beansprucht die Schadensanspruche ordentlich und rechtzeitig im
Einklang mit diesem Reklamationsverfahren (besonders Punkt 4.2 des
Reklamationsverfahren);
c) während der ganzen Garantiezeit darf keine Person, die dazu nicht
ausgesprochen vom Verkäufer beauftragt ist, in das Produkt eingreifen (z.B. durch
Korrektur, Reparatur);
d) das Produkt wird vom Käufer nur üblicherweise und zweckbestimmt angesetzt;
e) es wird eine laufende Wartung des Produktes gewährleistet.
Im Zweifelsfall hat der Käufer die Nachweispflicht, dass das Produkt im Einklang mit,
im Punkt 4.1 lit. a) – e) diesen Reklamationsverfahrens angegebenen Bedingungen,
benutzt wurde.
4.2 Falls sich an dem Produkt während der Garantiezeit einen Mangel, an den sich
die Qualitätsgarantie bezieht, ergibt, ist der Käufer unverzüglich verpflichtet ,
spätestens bis 5 Tage seit dem Tag, wenn der Käufer den Mangel festgestellt hat,
dem Verkäufer einen schriftlichen Schadenbericht (weiter als „schriftliche Anzeige“)
enthaltend besonders eine ausführliche Beschreibung des Mangels bzw. wie sich der
Mangel erzeigt, Einschaltungsbeschreibung, in denen die Produkte angewendet
wurden, angemessene Werte und Anführung des Datums, wann der Käufer den
Mangel festgestellt hat, angeben. Eine Nichteinhaltung dieser Frist oder
Erfordernissen der schriftlichen Anzeige seitens des Käufers hat Folgen gemäß
Bedingungen § 428 Abs. 1 Handels Gesetzbuches. Zur schriftlichen Anzeige benutz
der Käufer den Formular des Verkäufers (Reklamationsblatt), das unter
http://www.elkoep.sk verfügbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, gleichzeitig mit der
schriftlichen Anzeige auch die Kopie dem Käufer angelieferten Lieferscheinen, an
dessen Grund wurden die Produkte, an die der Käufer die Schadensanspruche
ausübt, angeliefert, vorzulegen. Ohne ordentliche Ausfüllung der schriftlichen
Anzeige (Reklamationsblattes) wird die Reklamation nicht anerkannt.
4.3 Falls sich an dem Produkt während der Garantiezeit einen Mangel, an den sich
die Qualitätsgarantie bezieht, ergibt, ist der Käufer verpflichtet , sich jeglichen
Produkteingriffes zu enthalten und dem Verkäufer eine Untersuchung des Produktes
ermöglichen; zu dem Zweck ist der Käufer verpflichtet das mangelhafte Produkt
gleichzeitig mit der schriftlichen Anzeige und Lieferscheinkopien dem Verkäufer, bzw.
Personen durch die der Verkäufer seine Verbindlichkeiten erfüllt, vorzulegen oder
dem Verkäufer, bzw. Personen durch die der Verkäufer seine Verbindlichkeiten
erfüllt, eine unbeschränkte Zugang zu dem Ort, in dem das mangelhafte Produkt ist,
ermöglichen.

4.4 Falls der Käufer die in Punkten 4.2 und 4.3 dieses Reklamationsverfahrens
angegebene Bedingungen nicht erfüllt, der Verkäufer erkannt den ausgeübten
Schadensanspruch nicht.
4.5 Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer bei der Mangelbeseitigung ganze
erforderliche Mitwirkung leisten.

  1. Unberechtigte Reklamation
    5.1 Die Garantie bezieht sich nicht an die durch den Transport entstandene Mangel
    der Produkte, falls diesen der Käufer gewährleistet, weiter an Mangel entstandene
    durch:
  • gewöhnlicher Nutzung;
  • falscher Nutzung oder falscher Aufbewahrung des Produktes;
  • unsachgemäßen Eingriff, Installation, Manipulation oder Bedienung;
  • Anwendung, Einstellung, Aufbewahrung der Produkte bei ungerechten
    Bedingungen was die Temperatur, Feuchtigkeit und Staubgehalt angeht;
  • falschen Pflege oder Vernachlässigung der nötigen Pflege, nur empfohlene
    Reinigungsmittel verwenden;
  • in Folge der höheren Gewalt oder unsachgemäßen Manipulation;
  • in Folge der Handlung (Tun oder Vergessenheit) dritter Person oder des Käufers;
  • in Folge der Nutzung des Produktes auf eine andere als gewöhnliche Weise oder
    im Gegensatz zu seiner Zweckbestimmung;
  • an Mangel entstandene durch die mechanische oder chemische Beschädigung.
    Alle infolge der unberechtigten Reklamation seitens Käufer dem Verkäufer
    entstandene Kosten verpflichtet sich hiermit der Käufer dem Verkäufer in voller Höhe
    auszugleichen.
  1. Reklamationserledigungsfrist
    6.1 Die Reklamation des Produktes soll der Verkäufer unverzüglich, doch spätestens
    innerhalb von 30 Tagen lösen seit dem Zeitpunkt des ordentlichen
    Schadenanspruches des Produktes vom Käufer d.h. Schadenanspruch des
    Produktes im Einklang mit diesem Reklamationsverfahren. Die Frist für die
    Reklamationserledigung zählt seit dem Tag der Annahme der Reklamation vom
    Verkäufer bis zum Tag der Erledigung der Reklamation vom Verkäufer.
    6.2 Berechtigung jeder Reklamation und Beurteilung der Beseitigung oder
    Unbehebbarkeit des Mangels wird vom verantwortlichen Facharbeiter des Verkäufers
    (Service-Techniker) ausgeübt.

6.3 Das Ort zur Annahme des Schadensanspruches vom Käufer ist:
CCS, s.r.o
Reklamationsabteilung
Kozmonautov 3/A
949 01 Nitra
E-Mail: claim@recufilter.com
Tel.: +421 911 539 239

  1. Schlussbestimmung
    7.1 Dieser Reklamationsverfahren tritt in Kraft 1.3.2019. Seit diesem Datum treten
    alle vorigen Versionen außer Kraft.
    7.2 Alle Änderungen des Reklamationsverfahrens vorbehalten.